Erben / Schenken / Testamentsvollstreckung
Mit einer professionellen Erbschaft- und Schenkungssteuerberatung, kombiniert mit dem richtigen Güterstand und einem wohlüberlegten Testament, treffen Sie privat und beruflich die richtige Vorsorge.Eine fachkundige Beratung bei der Planung der Unternehmensnachfolge macht es möglich, den nächsten Generationen eine solide Basis für ein erfolgreiches Weiterführen des Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Mit uns gelingt ein erfolgreicher Generationenwechsel ohne Streitigkeiten und in Ihrem Sinne. Auf Wunsch stehen wir im Erbfall als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.
Generationen erfolgreich verbinden
Je früher man die Nachfolge regelt, umso besser können Generationen verbunden und Streitigkeiten vermieden werden. Wir beraten und begleiten Sie gerne in diesem Prozess. Unsere Experten verfügen über jahrelange Erfahrung in der Generationennachfolge. Mit Sorgfalt und Umsicht planen wir mit Ihnen alles rund um Ihre Nachfolge und Ihr Erbe.
Wann ist eine Testamentsvollstreckung anzuraten?
Es gibt Situationen, bei denen eine Testamentsvollstreckung anzuraten ist, wie z. B. im Fall von minderjährigen Erben oder bei zu erwartenden Auseinandersetzungen auf Grund der Erbregelung. Sprechen Sie mit uns über Ihre Fragen und Anliegen in Sachen Nachfolgegestaltung. Wir beraten Sie gerne.
Unser Leistungsangebot enthält unter anderem
- Beratung bei der Nachfolgegestaltung
- Planung des Generationenwechsels
- Gestaltung der Vermögensnachfolge
- Testamentsvollstreckung
- steueroptimale Planung Unternehmensübergabe und -nachfolge
- Berechnung der voraussichtlichen Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuerbelastung
Ihre Vorteile
- Steueroptimierung bzw. optimale Steuergestaltung, so dass Sie und Ihre Erben die Möglichkeit bekommen das Vermögen optimal nutzen zu können.
- Sicherheit für Familie und Unternehmen. Insbesondere bei Übertragungen zu Lebzeiten stellen Regelungen, wie z.B. Nießbrauch, Nutzungs- und Duldungsauflagen für den Schenker eine enorme Sicherheit dar, um auch im Alter gut abgesichert zu sein.
- Familienfrieden durch Vermeidung unangenehmer Überraschungen aufgrund der gesetzlichen Erbfolgeregelungen.